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Die seit Jahren diskutierte neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes wurde nunmehr am 18.4.2017 erlassen und im BGBl. I 2017 S. 905 veröffentlicht. Sie tritt am 1.8.2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt entfallen die bisher in allen Bundesländern geltenden Anlagenverordnungen (VAwS). Die Prüfung von Heizöltanks richtet sich deshalb ab 1.8.2017 nach der neuen AwSV. Damit gilt ab diesem Termin auch im Saarland die Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Ölanlagen ab einem Lagervolumen von 1.000 Litern bei oberirdischen Anlagen. Die Fachbetriebe müssen einer anerkannten Überwachungsorganisation angehören und sich einer regelmäßigen Überwachung unterziehen. Seit November 2011 sind wir zertifizierter Betrieb nach § 19 WHG. Das heißt, wir dürfen für Sie die beurkundeten Tätigkeiten durchführen. |